Qualitätsanbieter Attensam fordert Branchenstandards für Winterbetreuung
Nach dem schneereichen letzten Winter: Haftung je nach Beauftragung - neue Entscheidung zur Winterdienstverordnung - eigene Ö-Norm ab 2007 geplant.
„Inwieweit übernimmt eine Winterbetreuungsfirma die Haftung, wenn es schneit
oder nicht?“ – so lautet die vor der Wintersaison meistdiskutierte Frage der
Branche, wie sich anlässlich einer Veranstaltung der Wirtschaftskammer
Österreich in Wien am 12. September zu diesem Thema zeigte. Fazit: Schneeräumung
ist nicht gleich Schneeräumung: Nach Art und Umfang des Auftrages richtet sich
auch die Haftung.
Die gesetzliche Lage: Laut § 93 der
Straßenverkehrsordnung haben Liegenschaftseigentümer zu sorgen, dass die entlang
der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als drei Meter vorhandenen,
dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in
ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der
Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee
und Glatteis bestreut sind. Dies gilt auch für Eisbildung durch Tauwetter sowie
Dachlawinen.
Branchenstandards als Qualitätsgarant
Doch
Hausverwaltungen und Privatkunden, die sich für eine Winterbetreuung
entscheiden, können Leistung, Qualität und Preis der Anbieter mitunter schwer
vergleichen. Mit einheitlichen Branchenstandards sollen Fragen rund um
Transparenz von Angeboten, gesetzliche Anforderungen zur gesetzlichen Haftung
und Qualitätsstandards verschiedener Anbieter leichter gelöst werden, fordert
Ing. Oliver Attensam, Geschäftsführer der Hausbetreuung
Attensam.
„Hausverwalter schreiben ihre Liegenschaften in der Winterbetreuung neu aus: Der Kunde ist bereit, auch mehr Geld für eine seriöse und transparente Leistung zu bezahlen“, so Attensams Beobachtungen vor der neuen Wintersaison. „Die 100%ige Haftungsübergabe an Schneeräumer ist eigentlich nur bei permanenter Anwesenheit eines Schneebetreuers gegeben“.
Dos und Don´ts beim Abschluß eines Schneeräumvertrages
Worauf man beim Abschluß eines Schneeräumvertrages achten muß, führte
RA Mag. Georg Belihart von der Rechtsanwaltskanzlei
Biedermann & Belihart aus. Hausverwaltungen sind
grundsätzlich dazu verpflichtet, für die Winterbetreuung der von ihnen
verwalteten Objekte zu sorgen, widrigenfalls es zu Schadenersatzansprüchen
kommen kann.
Beispielsweise müsse bei der Übertragung des Winterdienstes an ein Winterbetreuungsunternehmen darauf geachtet werden, dass das Unternehmen über eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern und Arbeitsgeräten verfügt, damit der Hausverwaltung nicht der Vorwurf gemacht werden kann, sie habe ein ungeeignetes Unternehmen ausgewählt. „Firmen mit langer Markttradition, professionellem, transparentem und seriösem Leistungsangebot und dementsprechender Erfahrung können auch in schwierigen Situationen - Dauerschneefall, Eisregen – ihre Verpflichtungen erfüllen und sind ´No name´ - Unternehmen vorzuziehen“, so Belihart.
„Damit Schadenersatzansprüche vermieden werden, ist es unabdingbar, sich über die einschlägigen Bestimmungen zu informieren, da außer dem - weithin bekannten - Gehsteig auch andere Flächen geräumt bzw. gestreut werden müssen“, so Belihart. „In der jüngsten Vergangenheit hat der Verfassungsgerichtshof die Winterdienstverordnung ´uminterpretiert´, wodurch für den Hausverwalter Handlungsbedarf entstanden ist“, berichtet der Anwalt. „Es muss sichergestellt werden, dass die in der Winterdienstverordnung enthaltene Einkehrverpflichtung des Streugutes auf das beauftragte Winterbetreuungsunternehmen überbunden wird.“
Attensams Resumée: „Der Trend geht zu höheren Qualitätsansprüchen der Kunden: Heute will jeder Bewohner trockenen Fußes in sein Auto steigen“. Diese Leistungen müssten jedoch von den Hausverwaltungen auch beauftragt werden. Wichtig ist für Attensam in diesem Zusammenhang vor allem auch der Punkt der Transparenz: „Es sollten so rasch wie möglich Branchenstandards entwickelt werden, um den Paragrafendschungel zu entwirren“, forderte Attensam.
Mit einem Stammpersonal von 700 Mitarbeitern sowie einem Fuhrpark von 400 Firmenautos werden mittlerweile rund 10.000 Liegenschaften im Sinne der ganzheitlichen Hausbetreuung durch Attensam beaufsichtigt, darunter 2.500 Wohnhäuser pro Woche; in der Winterbetreuung sind es sogar über 8.000 Liegenschaften. „Wir setzen in unserem Leistungsspektrum auf den Full Service Gedanken – das bedeutet für uns, dass Büroreinigung bereits auf der Strasse beginnt, damit etwa die Mitarbeiter unserer Kunden im Winter auch sicher an ihren Arbeitsplatz gelangen. Es heißt aber auch, dass Hausbewohner nicht nur in einem sauberen, sondern auch in einem sicheren Haus wohnen wollen“, so Ing. Oliver Attensam über den Leistungs- und Qualitätsanspruch seines Unternehmens.
Hausbetreuung Attensam wurde vor 26 Jahren in Wien vom Ehepaar Grete und Hans Attensam gegründet. Mit 01.01.2005 hat Ing. Oliver Attensam nach dem Tod des Vaters die Geschäftsführung übernommen, während sich sein Bruder Clemens um den Expansionsbereich kümmert. Grete Attensam steht in ihrer Aufsichtsratsfunktion weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.