Vorvertragliche Aufklärung: 3 Punkte auf die Franchisegeber unbedingt achten sollten
31.08.2016 | Dr. Amelie Pohl - Rechtsanwaltskanzlei Dr. Amelie Pohl
Auf drei wichtige Punkte ist im Rahmen der Vorvertraglichen Aufklärung besonders zu achten:
1) Wann beginnt der Zeitpunkt der vorvertraglichen Aufklärung? U.a. schon beim Marketing in Form von Anzeigen etc.
2) Wer muss vor Vertragsabschluss vollständig aufklären? Franchisegeber und Franchise-Interessent müssen vollständig aufklären. Checklisten helfen!
3) Wie verpflichtend sind Vorverträge? Vorverträge können verpflichtend und nicht verpflichtend sein.
Dr. Amelie Pohl
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