Begriffserläuterung: Manche Franchise-Unternehmen fordern von ihren Franchise-Nehmern, meist nach einer bestimmten Anlaufzeit, die Erreichung eines Mindestumsatzes.
Franchise-Nehmer sollten den im Franchise-Vertrag festgelegten Mindestumsatz stets genau prüfen und sicher stellen, dass der vereinbarte Umsatz auch realistisch ist und gut erreicht werden kann. Häufig werden die Franchise-Gebühren auch anteilig auf Grundlage des Umsatzes berechnet. Ein vereinbarter Mindestumsatz kann so einer Mindestfranchisegebühr gleich kommen.
Ein Top-Sortiment, servicebetonter Verkauf, fachmännische Beratung und höchste Qualität sind unsere Erfolgsparameter als Marktführer im Tee-Fachhandel.