Die Investitionssumme umfasst die Ausgaben des Gründers für die Eintrittsgebühr, den Aufbau und die Erstausstattung des Betriebes sowie die Entwicklung der inneren und äußeren Organisation bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Eigenkapital sind jene Mittel, die der Gründer eines Unternehmens zur Beschaffung von Fremdkapital aufzubringen hat. Der angemessene Anteil beträgt je nach Branche 15% bis 25% der Investitionssumme.
Die Eintrittsgebühr honoriert die Vorleistungen des Franchise-Gebers für Markenaufbau, Bekanntheitsgrad und Systementwicklung. Ihre Höhe richtet sich nach getätigten Investitionen, Know-how und Unterstützung vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch den Partner.
Mit der Lizenzgebühr oder Franchisegebühr werden die Betreuung und Unterstützung des Partners durch die Systemzentrale nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit honoriert. Als Berechnungsgrundlage dient meist der monatliche Umsatz.