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Kartell & Preisabsprachen im Franchising: Was von Franchisegebern zu beachten ist

Klar, ein Franchisesystem möchte einheitlich wahrgenommen werden. Doch wäre es ein „Hardcore Verstoß“, wenn ein Franchisesystem die Preise vorgäbe und alle Franchisenehmer müssten sich daran halten. Bußgelder und ein Imageschaden könnten die Folge sein.

Ebenso besteht die Gefahr, dass dadurch ein Franchisevertrag angegriffen oder ein Franchisesystem bei der Kartellbehörde angezeigt wird. Kurzfristig können Preise mal vorgegeben werden, aber dies darf nicht zu sehr und keinesfalls dauerhaft die Preishoheit des Franchisenehmers beeinflussen. Preisempfehlungen dürfen vorgeschlagen werden, ebenso wie die Vorgabe von Höchstpreisen.

Die Problematik besteht auch bei Preisangaben auf überregionaler Werbung, da auch dies dem Druck einer Preisvorgabe durch den Franchisegeber gleichkommt.

Dr. Amelie Pohl
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Amelie Pohl
Rechtliche Betreuung: Von Aufbauarbeit bis Vertriebsstrategien. Tätig für Personen mit neuen Geschäftsideen, Startups, Einzelunternehmer, mittelständische Unternehmen und internationale Konzerne.

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