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Franchising-Tipps

Grundlagen des Franchising » Recht im Franchising

Abgrenzung des Franchising

Bei der Beurteilung einer Franchise-Vereinbarung ist zuerst festzustellen, ob es sich ihrem Zweck und Inhalt nach tatsächlich um Franchising handelt. Die Abgrenzung des Franchising gegenüber verwandten Vertriebsformen besitzt praktische Bedeutung für die Rechtssicherheit der Beteiligten, da manche Rechtsnormen bisher nur auf Franchisesysteme zutrafen.


Mit der neuen europäischen Gruppenfreistellungsverordnung werden die Grenzen zwischen dem Franchising und anderen kooperativen Absatzformen zunehmend verschwimmen. Viele vermeintliche Franchisesysteme setzen in Wirklichkeit verwandte bzw. gemischte Vertriebsformen ein. So werden vertikale Partnerschaften und Lizenzverhältnisse mit Franchising verwechselt oder Vertragshändler, Agenten, Kommissionäre als Franchisenehmer ausgegeben, obgleich sie sich im Grad ihrer Selbstständigkeit und in Haftungsfragen deutlich von diesen unterscheiden. E-Commerce und Internet werden weitere Vertriebsform generieren, deren rechtliche Einordnung über das neue Schuldrecht im BGB erleichtert ist, aber ebenfalls noch weitere Rechtsprechung bedarf. Dem Deutschen Franchise-Verband ist eine übersichtliche Zusammenstellung der wesentlichen Merkmale des Franchising zu verdanken:

Absatzrahmen

Der Absatzrahmen besteht aus einem dezentralen Absatzsystem und rechtlich selbstständigen Vertriebsstellen.

Leistungsprogramm

Das Leistungsprogramm oder Franchise-Paket des Systemgebers setzt sich aus der Nutzung von Schutzrechten, dem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Betriebsaufbau und der Ausbildung, der Weiterentwicklung des Systems sowie seiner laufenden aktiven Unterstützung zusammen. Bei dem Leistungsprogramm des Systemnehmers handelt es sich um seinen Arbeits-, Kapital- und Informationseinsatz.

Vertikal-kooperative Organisation

Die vertikal-kooperative Organisation wird verwirklicht durch eine straffe Organisation, eine intensive Zusammenarbeit und ein Weisungs- und Kontrollsystem, immer unter dem Aspekt mit einem selbstständigen Betriebspartner verbunden zu sein.

Einheitliches Auftreten

Das einheitliche Auftreten bezieht sich auf Name, Marke und Zeichen, das einheitliche Erscheinungsbild, die gemeinsame Strategie und das systemkonforme Verhalten. Der Franchisegeber nutzt das ihm zustehende Weisungs- und Kontrollrecht insbesondere zur Wahrung der Unternehmensidentität.

Rechtliche Selbstständigkeit

Die rechtliche Selbstständigkeit ist an der unternehmerischen Initiative und dem Auftreten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erkennen. (vgl. frühere EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen). Die Grenzen der rechtlichen Selbstständigkeit werden durch die Rechtsprechung in den EG-Mitgliedstaaten konkretisiert. In Deutschland ist es aufgrund der hohen Sozialkosten zu einer intensiven Diskussion über die ScheinSelbstständigkeit gekommen.

Vertragliche Dauerschuldverhältnisse

Vertragliche Dauerschuldverhältnisse beinhalten eine längerfristige Zusammenarbeit, Rechte und Pflichten des Systemnehmers, Rechte und Pflichten des Systemgebers und einer Entgeltregelung.

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