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Ein Franchise-Partner des Pizza-Lieferdienstes Hallo Pizza hat vor
dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Sieg errungen. Der Franchise-Unternehmer
aus Moers hatte dagegen geklagt, seine Mitarbeiter nach dem Entgelttarifvertrag
für das Gaststätten- und Hotelgewerbe aus dem Jahr 2008 bezahlen zu müssen. Das
Gericht urteilte, dass der damalige NRW-Arbeitsminister den Entgelttarifvertrag
nicht für allgemeinverbindlich hätte erklären dürfen. Die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von Tarifverträgen ist u. a. daran
gebunden, dass der Tarifvertrag "repräsentativ" ist und an der AVE ein
"öffentliches Interesse" besteht. Die Repräsentativität ist gegeben, wenn bei
den tarifgebundenen Arbeitgebern mehr als die Hälfte der in der Branche
Beschäftigten angestellt sind. In seinem Urteil vom 16. November 2010 stellte
das Gericht fest, dass weniger als 50 Prozent der Mitarbeiter bei
tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt seien (Verwaltungsgericht Düsseldorf,
Aktenzeichen: 3 K 8653/08). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat
das Gericht die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Bei den Tarifverhandlungen 2008 wurde zwischen der Gewerkschaft und dem
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) der Fortfall der niedrigsten
Tarifgruppe vereinbart und für allgemeinverbindlich erklärt. Damit stand auch
Arbeitnehmern mit einfachen Tätigkeiten der nächsthöhere, laut Hallo Pizza rund
40 Prozent besser bezahlte Tariflohn zu. Der Tarifmindeststundenlohn lag einem
Bericht von AHGZ-online.de zufolge zunächst bei 6,30 Euro und zwölf Monate
später bei mindestens 7,43 Euro. Bereits im selben Bericht aus dem September 2008 hatte AHGZ-online.de
gemeldet, dass die Franchise-Systeme Joey's Pizza und Hallo Pizza sowie der
Bundesverband der Systemgastronomie und der Bundesverband der Schnellgastronomie
bei einer Anhörung des Tarifausschusses des Landes NRW erreichen wollten, die
Einführung der AVE zu verhindern. "Gerade bei Prospektverteilern und Pizzafahrern, die ihre Tätigkeit zumeist
im Rahmen eines 400-Euro-Jobs ausüben, passen die Tariflöhne schon deswegen
nicht, weil bei diesen Mitarbeitern die Bruttolöhne ohne Abzüge netto ausgezahlt
werden. Im Übrigen ist uns kein Mitarbeiter bekannt, der den
allgemeinverbindlichen Lohn ernsthaft eingefordert hätte", so Frank Sasse,
Geschäftsführer der Hallo Pizza Franchise-Zentrale in Langenfeld. (apw)
03.12.2010 © Franchise PORTAL