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Franchise-Journal

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Hallo Pizza-Franchise-Nehmer wehrt sich erfolgreich gegen Tarifvertrag

Ein Franchise-Partner des Pizza-Lieferdienstes Hallo Pizza hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Sieg errungen. Der Franchise-Unternehmer aus Moers hatte dagegen geklagt, seine Mitarbeiter nach dem Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe aus dem Jahr 2008 bezahlen zu müssen. Das Gericht urteilte, dass der damalige NRW-Arbeitsminister den Entgelttarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich hätte erklären dürfen.

Die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von Tarifverträgen ist u. a. daran gebunden, dass der Tarifvertrag "repräsentativ" ist und an der AVE ein "öffentliches Interesse" besteht. Die Repräsentativität ist gegeben, wenn bei den tarifgebundenen Arbeitgebern mehr als die Hälfte der in der Branche Beschäftigten angestellt sind. In seinem Urteil vom 16. November 2010 stellte das Gericht fest, dass weniger als 50 Prozent der Mitarbeiter bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt seien (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 3 K 8653/08). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung gegen das Urteil zugelassen.

Bei den Tarifverhandlungen 2008 wurde zwischen der Gewerkschaft und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) der Fortfall der niedrigsten Tarifgruppe vereinbart und für allgemeinverbindlich erklärt. Damit stand auch Arbeitnehmern mit einfachen Tätigkeiten der nächsthöhere, laut Hallo Pizza rund 40 Prozent besser bezahlte Tariflohn zu. Der Tarifmindeststundenlohn lag einem Bericht von AHGZ-online.de zufolge zunächst bei 6,30 Euro und zwölf Monate später bei mindestens 7,43 Euro.

Bereits im selben Bericht aus dem September 2008 hatte AHGZ-online.de gemeldet, dass die Franchise-Systeme Joey's Pizza und Hallo Pizza sowie der Bundesverband der Systemgastronomie und der Bundesverband der Schnellgastronomie bei einer Anhörung des Tarifausschusses des Landes NRW erreichen wollten, die Einführung der AVE zu verhindern.

"Gerade bei Prospektverteilern und Pizzafahrern, die ihre Tätigkeit zumeist im Rahmen eines 400-Euro-Jobs ausüben, passen die Tariflöhne schon deswegen nicht, weil bei diesen Mitarbeitern die Bruttolöhne ohne Abzüge netto ausgezahlt werden. Im Übrigen ist uns kein Mitarbeiter bekannt, der den allgemeinverbindlichen Lohn ernsthaft eingefordert hätte", so Frank Sasse, Geschäftsführer der Hallo Pizza Franchise-Zentrale in Langenfeld. (apw)

03.12.2010 © Franchise PORTAL

 

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