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Franchising-Tipps

Glossar

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Stichwort "Übertragungsmöglichkeit" im Franchise-Glossar

Für den Fall einer schweren Erkrankung, bei Tod des Franchise-Nehmers oder anderer wichtiger Gründe kann die Möglichkeit vorgesehen werden, dass der Franchise-Geber den Vertrag mit einem Nachfolger fortsetzt. In diesem Zusammenhang ist festzulegen, unter welchen Bedingungen ein Verkauf oder die Übertragung auf einen Erben in Betracht kommt bzw. sich der Franchise-Geber ein Vorkaufsrecht oder eine eigene Übernahme vorbehält. In der Regel wird der Franchise-Geber seine Zustimmung von der Erfüllung bestimmter Eignungskriterien durch den neuen Partners abhängig machen.

 

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