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Zielgruppen » Silverpreneure klopfen an die Pforten des Franchising

Finanzierung und Förderung der Selbstständigkeit

4. Finanzierung und Förderung der Selbstständigkeit

Eine wichtige Hürde für über 50-Jährige ist die Finanzierung des Gründungsvorhabens, wenn das vorhandene Eigenkapital nicht ausreicht. In der Tat kann das Alter dem Zugang zu Darlehen, auch zu bestimmten Förderdarlehen, im Wege stehen. Die Finanzinstitute rechnen bei der Darlehensvergabe an Ältere mit höheren Risiken, da sie die fristgerechte Bedienung der Kredite durch häufigere Krankheiten oder gar den Tod des Gründers gefährdet sehen. Notwendig ist in diesem Fall ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept mit einem schlüssigen Rückzahlungsplan. (Ältere Gründerinnen und Gründer )

Dagegen erklärt beispielsweise die Sparkasse Göttingen, dass die Finanzierungsanfragen der Altergruppe 50plus einen Anteil von rund 5% ausmache und das Alter der Antragsteller die Finanzierungsentscheidungen nicht beeinflusse. Bei der Kreditvergabe entfielen etwa 50 % des Finanzierungsvolumens von durchschnittlich 50.000 Euro auf Eugenmittel der Sparkasse Göttingen, der Rest werde durch öffentliche Förderprogramme finanziert. Am häufigsten kommen dabei der Niedersachsen-Kredit der NBank und das KfW-Programm „Startgeld“ zum Einsatz. Für die Unterstützung und Förderung der Existenzgründer setzt die Sparkasse Göttingen spezielle Existenzgründungsberater ein. (50plus: Zu alt für eine Finanzierung? )

Grundsätzlich sollen öffentliche Fördermittel unabhängig vom Lebensalter der Gründer zur Verfügung stehen, allerdings sind von älteren Gründern folgende Einschränkungen zu beachten:

Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung (0 bis 2 Jahre):
Während das „ERP-Kapital für Gründung“ normalerweise eine tilgungsfreie Zeit von sieben Jahren vorsieht, verringert sich diese tilgungsfreie Zeit um die Anzahl der Lebensjahre über 55. Bis zum 62. Geburtstag muss der Gründer das ERP-Kapital abgerufen und bis zum 70. Lebensjahr zurückbezahlt haben. Bei einem Lebensalter von über 62 Jahren ist eine Förderung der Gründung nicht möglich.

Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Wachstum (2-5 Jahre):
Bei der Vergabe von ERP-Kapital für Wachstum fließt das Lebensalter des Antragstellers in die Risikobewertung mit ein. Je älter der Antragsteller ist, umso schwerer wird es für ihn, eine Darlehenszusage zu erhalten.

Förderung bei fehlendem Eigenkapital
Von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Gründer haben ihr Vermögen meist zuvor bereits aufgebraucht und besitzen keinerlei Eigenkapital für den Start in die Selbstständigkeit. Ohne Sicherheiten haben sie kaum Chancen bei der Beantragung  eines Bankdarlehens. Für sie kommen dagegen das StartGeld und das Mikro-Darlehen der KfW Mittelstandsbank sowie der Mikrofinanzfonds Deutschland in Betracht, die auch bei geringem oder keinem Eigenkapital gewährt werden können.

Weiterbildungsangebote
Bei älteren Jahrgängen sind häufig eine geringere Flexibilität, fehlende kaufmännische Kenntnisse (z.B. zu Kundenakquise, Verkauf, Vertrieb) sowie Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Multifunktionen eines Unternehmers zu beobachten. Für einen Teil der Gründer erweisen sich die während ihrer Berufstätigkeit erworbene Kenntnisse als wenig hilfreich in der beruflichen Selbständigkeit. Sie sollten daher die vielfältigen Weiterbildungsangebote der Kammern und privater  Anbieter gezielt in Anspruch nehmen.

(Ältere Gründerinnen und Gründer )

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