

Vor- und Nachteile einer Existenzgründung im Nebenerwerb
Franchising und Nebenerwerb in der Praxis
Selbstständig im Nebenerwerb - Was sagt der Arbeitgeber?
Versicherungen:
An der Sozialversicherung ändert sich
nichts, solange man lediglich nebenberuflich Selbstständig ist. Man bleibt also
weiterhin in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und die
Beiträge erhöhen sich auch nicht, da Selbstständige ja nicht
versicherungspflichtig sind.
Gewerbeschein:
Wenn man nachhaltig ein Gewerbe
betreibt, ist der Gewerbeschein Pflicht. Den gibt es als Vordruck beim Gewerbe-
oder Ordnungsamt und kostet je nach Gemeinde zwischen 15 und 60 Euro.
Finanzamt und Steuern:
Ab einem Jahresumsatz von
17.500 Euro wird bereits die Umsatzsteuer fällig, ab 24.500 Euro muss auch die
Gewerbesteuer bezahlt werden. Wenn die nebenerwerbliche Selbstständigkeit
fortlaufend Verluste einfährt, stuft das Finanzamt diese als „Liebhaberei“ ein.
Die Konsequenz: Kosten der Selbstständigkeit lassen sich nicht mehr als
betriebliche Ausgaben absetzen.
Kleinkredite:
Sollte man für eine Gründung im
Nebenerwerb einen Kleinkredit benötigen, kommen einige Probleme auf den Gründer
zu. Denn ein kleiner Kredit bedeutet nicht weniger Probleme. Banken sehen oft
einen zu geringen eigenen Nutzen. Lösungen können Mikrokredite oder das
KfW-StartGeld sein.
Miete:
Ein Punkt den man leicht übersieht: Die
meisten Mietverträge untersagen die gewerbliche Nutzung des Wohnraums. Eine
Einigung mit dem Vermieter ist aber meistens möglich, wenn klar wird, dass es
sich lediglich um ein „stilles Gewerbe“ handelt. Eine Mieterhöhung ist aber in
diesem Fall nicht auszuschließen und legal.