Ratgeber & Podcast

für Franchisezentralen

Mediation als die Streitbeilegung der Zukunft

Günter Erdmann: Guten Morgen
allerseits aus der sonnigen und schönsten Stadt der Welt !! Ich freue mich auf
alle eingehenden Fragen.

Günter Erdmann: Liebe Teilnehmer,
aufgrund eines technischen Problems verzögert sich leider die Beantwortung Ihrer
Fragen. Wir bitten um Verständnis.

Leser: Warum halten Sie eine Mediation für
zukunftsträchtiger als andere Wege der Konfliktbewältigung im Franchising?

Günter Erdmann: Ich glaube, dass es
zeitgemäß ist, Konflikte schnell und effektiv und insbesondere kostengünstig zu
erledigen. Klassische Gerichtsverfahren sind heute unkalkulierbar und führen
meist nicht zu sachgerechten Ergebnissen.

Leser: Schönen guten Morgen, Herr Erdmann. Wie
verläuft eine Mediation und in welcher Weise kann sie zur Streitbeilegung
zwischen dem Franchise-Geber und seinen Partnern beitragen?

Günter Erdmann: Eine Standard-Mediation
hat klassischerweise 4 Phasen: Themensammlung, Herausarbeiten der Interessen,
Bewertung, Lösungsmöglichkeiten suchen.

Leser: Worin unterscheidet sich das sogenannte
Güteverfahren von der von Ihnen beschriebenen Mediation?

Günter Erdmann: Auch ein Güteverfahren
ist ein eher formalisiertes Verfahren mit einen “Güterichter” oder einer Person,
die das Güteverfahren leitet und ggfls auch entscheidet. In einer Mediation hat
der Mediator diese Rolle nicht. Er ist nur “Kommunikationshelfer” und soll die
Parteien dabei begleiten, eine Lösung des Konfliktes selbst zu finden.

Leser: Was müsste geschehen, damit es gar
nicht erst zu erwähnten Streitigkeiten in Franchisesystemen kommt? Wo liegen die
häufigsten Ursachen und wer trägt dafür die Verantwortung?

Günter Erdmann: Das wird man für jedes
Franchisesystem individuell beantworten müssen. Ich glaube, dass man in der
Regel in Systemen gar keine Vorstellungen oder Regelungen hat, die sich
systematisch mit “Konflikten” befassen. Das ist aber meist bei Unternehmen der
Fall. Man “fällt” in ein Problem, übergibt es im Zweifel den Rechtsanwälten und
Rechtsabteilungen und dann landet es eben bei Gericht. Man muss sich Gedanken
über ein “Konflikt-Management” machen und dies ist Chefaufgabe!

Leser: Hallo Herr Erdmann, schön dass die
technischen Probleme gelöst werden konnten. Wie ist die konkrete Vorgehensweise
eines Mediators im Franchising und welche Ziele werden dabei vorrangig
verfolgt?

Günter Erdmann: Ein guter Mediator muss
einfach den Kopf frei haben und zunächst einmal bei der sogenannten
Themensammlung (worum geht es eigentlich) sehr auf das achten, was und wie es
geschildert wird. Meist haben ja auch die sachlichsten Probleme einen
persönlichen oder emotionalen Hintergrund, den es zu erforschen und insbesondere
zu erfragen gilt. Hierzu hat der ausgebildete Mediator Techniken “drauf”, um die
Mediation zu führen. Eigene Ziele hat der Mediator nicht, es sei denn: die
Mediation zum Erfolg zu führen !!

Leser: Ist eine außergerichtliche Einigung
ökonomisch immer günstiger als ein Gerichtsverfahren? Müssten Sie als
Rechtsanwalt nicht eigentlich einen langwierigen, teuren Prozess
bevorzugen?

Günter Erdmann: Sie haben Recht: der
klassische Anwalt wird sich sagen, dass ein Vergleich nach Durchführung einer
Beweisaufnahme in der 2. Instanz gebührenmäßig das Beste ist! Aber das sollte
nicht mehr unser Berufsverständnis sein, meines ist es jedenfalls nicht. Unsere
Aufgabe ist es, immer auch die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten im
Auge zu haben und schon von daher alles daran zu setzten, Gerichtsverfahren zu
vermeiden. Von daher ist in jedem Falle eine vorgerichtliche Lösung immer das
Beste, wie auch immer diese zustande kommt!!

Leser: Guten Tag Herr Erdmann: Kann der
Franchise-Geber seine Partner vertraglich dazu verdonnern, bei Konflikten mit
der Systemzentrale zuerst ein Mediationsverfahren anzustrengen? Oder sollte eine
Mediation immer freiwilliger Natur sein?

Günter Erdmann: Beides ist richtig:
Grundprinzip der Mediation ist immer die Freiwilligkeit, weil durch Zwang eben
keine sinnvollen Lösungen gefunden werden. Aber natürlich kann ich – was ich
empfehle – in jedem Vertrag die Pflicht begründen und vereinbaren, dass sich
beide Parteien verpflichten, vor einem Gerichtsverfahren verbindlich eine
Mediation durchzuführen.

Leser: Und wann ist eine Mediation nicht das
geeignete Verfahren zur Streitbeilegung?

Günter Erdmann: Auch hier die Leitidee
der Mediation: es gibt keinen Konflikt, der grundsätzlich nicht einer Mediation
zugeführt werden kann. Allerdings: wenn es um das Austragen von Rechtsfragen
grundsätzlicher Bedeutung geht oder z.B. alle Maßnahmen im einstweiligen
Rechtsschutz (Einstweilige Verfügungen), dann ist eine Mediation
ungeeignet.

Leser: Den Unterschied zwischen Mediation und
Güteverfahren leuchtet mir ein. Aber wo liegen die jeweiligen Vor- und Nachteile
aus Sicht der Parteien?

Günter Erdmann: Der wichtigste Vorteil
der Mediation ist die Effektivität: Sie können im Prinzip von heute auf morgen
einen Mediator aussuchen und dann in kürzester Zeit – bei Einverständnis beider
Parteien – mit überschaubaren Kosten eine Mediation durchführen. Dazu bedarf es
nicht einmal viel Schreiberei!!

Leser: Über welche Erfahrungen und Fähigkeiten
sollte ein Mediator verfügen? Ist eine spezielle Ausbildung notwendig oder
zumindest empfehlenswert?

Günter Erdmann: Wenn Sie sich mein Foto
anschauen, dann werden Sie feststellen, dass ich schon “ein paar Jahre” hinter
mir habe! Berufs- und Lebenserfahrung ist auch wegen der Akzeptanz bei den
Parteien wichtig. Jeder Mediator sollte und muss eine spezifische Ausbildung
gemacht haben. Der Nachweis ist meist auch zu führen und die Fortbildung wird
z.B. von Institutionen wie den Handelskammern, die dazu Mediatorenlisten führen,
überprüft. Also Mediator ohne spezifische Ausbildung: Nein.

Leser: Kann eine Mediation einseitig
abgebrochen werden, wenn der Weg uns wider Erwartung nicht erfolgversprechend
erscheint?

Günter Erdmann: .. da das Prinzip der
Mediation die Freiwilligkeit ist, kann eine Mediation jederzeit abgebrochen
werden. Ein erfahrener Mediator wird allerdings auch dazu ein “Instrumentarium”
der Nachfrage bereithalten.

Leser: Aber ist die Mediation auch dann für
einen Franchisegeber vorteilhaft, wenn er sich aufgrund gravierender Vorfälle
von seinem Partner trennen will?

Günter Erdmann: .. ja gerade auch dann.
Denn was ist die Alternative? Kündigung aussprechen und dann das gerichtliche
Verfahren einleiten?? Gerade wenn man sich trennen will, ist man meist zu
schnell in der Sackgasse eines Rechtsstreites und da kommt man ja nicht so
schnell und einfach wieder raus!

Leser: Sind Rechtsanwälte, Zeugen und
Sachverständige bei einer Mediation zugelassen oder wird allein zwischen den
Betroffenen und dem Mediator eine Konfliktlösung angestrebt?

Günter Erdmann: Das klassiche
Mediationsverfahren sieht die Anhörung von Zeugen und Sachverständigen nicht
vor. Es findet in der Regel nur mit den Parteien – und wenn gewüscht – im
Beisein der Anwälte der Parteien statt.

Leser: Ein Anwaltskollege von Ihnen
verbreitete über den SPIEGEL erschreckende Zahlen: So soll es nach seiner
Schätzung im Franchising 4.000 anhängige Rechtsstreitigkeiten, einen
Schuldenberg von 250.000 EUR pro Franchise-Nehmer und einen jährlichen
Gesamtschaden von 0,5 Mrd. EUR geben. Sie sind einer der führenden
Franchise-Anwälte in Deutschland, erscheinen Ihnen solche Zahlen realistisch?

Günter Erdmann: Tja, ein leidiger
Artikel, der der Branche geschadet hat und auf reine Mutmaßungen des dort
interviewten Rechtsanwaltes zurückgeht. Die Zahlen sind definitiv falsch. Wir
versuchen gerade über die beteiligten Rechtsanwälte im DFV Zahlen zu erheben und
zu realistischen Schätzungen zu gelangen. Ich möchte und kann dazu keine Zahlen
liefern, weiß aber, dass es sehr überschaubare Fallzahlen im Franchisebereich
mit Prozessen in Deutschland überhaupt sind.

Leser: Können die beiden Konfliktparteien sich
jeweils vertraulich mit dem Mediator beraten oder läuft das gesamte Verfahren
offen und transparent ab?

Günter Erdmann: … beides ist richtig.
Einerseits läuft alles transparent ab, aber sowohl jede Partei als auch der
Mediator können “Einzelgespräche” durchführen. Wenn der Wunsch von einer Partei
kommt, ist allerdings auch auf die Akzeptanz der anderen Partei zu achten. Der
Mediator muss eben in jedem Falle seine Neutralität wahren und darf nicht den
Eindruck entstehen lassen, er könne durch Einzelgespräche “beeinflusst”
werden.

Leser: Darf der Mediator bei einem Scheitern
der Mediation für eine der Konfliktparteien anwaltlich tätig werden oder ist
dies gesetzlich ausgeschlossen?

Günter Erdmann: … darf er weder vor
noch nach der Mediation nicht und ist in § 3 Abs. 2 Mediationsgesetz auch
ausdrücklich so geregelt.

Leser: Kommt eine Mediation auch dann noch in
Betracht, wenn der Gerichtsweg bereits eingeschlagen wurde?

Günter Erdmann: … ja häufig wird bei
komplizierten Sachverhalten auch durch das Gericht die Durchführung einer
Mediation vorgeschlagen und man kann das Verfahren mit Zustimmung beider
Parteien “aussetzen”.

Leser: Werden als Mediatoren vorzugsweise
Anwälte eingesetzt oder oder kann es sich auch um andere Berufsgruppen
handeln?

Günter Erdmann: … häufig sind es
natürlich Anwälte, aber Mediatoren gibt es aus allen Berufsbereichen. Schauen
Sie mal auf die Mediatorenliste der Handelskammer Hamburg unter “hk24”.

Leser: Welche Kosten fallen bei einer
Mediation an, wer hat sie zu tragen bzw. wovon ist dies abhängig?

Günter Erdmann: Hängt vom Zeitaufwand
ab, bei Stundensätzen der Mediatoren zwischen 150 bis 350 €, den erforderlichen
Reisekosten und Kosten des Tagungsortes. Eine durchschnittliche Mediation wird
meist nicht mehr als 3 – 5.000,– € kosten. Der Streitwert des Konfliktes spielt
anders als in allen anderen Verfahren keine Rolle.

Leser: Bietet die Mediation im Rahmen des DFV
den Mitgliedern irgendwelche Vorteile gegenüber einer verbandsunabhängigen
Mediation? Wer wählt in diesem Fall die Mediatoren aus?

Günter Erdmann: Vorteil ist, dass die
vorgeschlagenen Mediatoren “franchise-erfahren” sind. Die Auswahl erfolgt
ebenfalls durch die Parteien. Nur wenn die sich auf einen Mediator nicht einigen
können, benennt der DFV verbindlich einen Mediator.

Leser: Wird ein etwaiger Vergleich im Rahmen
der Mediation zwischen den Konfliktparteien ausformuliert oder fallen dafür
anschließend zusätzliche Kosten an?

Günter Erdmann: Kosten fallen hierfür
nicht an, es sei denn der Vergleich soll – wie ein Urteil – z.B. bei einem Notar
beurkundet und damit vollstreckbar werden. Die Formulierung des Vergleiches soll
vorzugsweise auch durch die Parteien oder deren Anwälte erfolgen. Praktisch
leistet der Mediator aber meist Formulierungshilfe, wenn die Parteien dies
wünschen.

Leser: Doch was geschieht, wenn sich eine
Partei nicht an die im Rahmen der Mediation getroffenen Abmachungen hält?

Günter Erdmann: Deshalb ist es ja
wichtig, eine schriftliche Vereinbarung – eventuell auch für den Fall der
Nichterfüllung – zu treffen und diese ggfls notariell zu beurkunden oder vor
einer anderen Stelle als vollstreckbaren Vergleich zu schaffen. Ich habe
allerdings in der Praxis diesen Fall noch nicht erlebt. Da Vergleiche in
Mediationen eine hohe Akzeptanz der Partein haben, werden diese Vereinbarungen
auch erfüllt.

Leser: Läuft es also bei der Mediation
letztlich wie bei einer Schlichtung auf einen Kompromissverschlag des Mediators
hinaus?

Günter Erdmann: Nein, das gerade nicht.
Es ist nicht Aufgabe des Mediators, Vorschläge zu machen und er wird dies auch
nicht tun, es sei denn er wird von den Parteien im Rahmen der Suche nach
Lösungen darum gebeten. Das ist allerdings nicht unproblematisch, weil es aus
der Sicht der einen oder anderen Partei immer Fragen zur Neutralität des
Mediators aufwirft.

Leser: Sehr geehrter Herr Erdmann, zunehmend
sitzen Franchisegeber im Ausland, wie z.B. in den USA – sind Mediationen auch im
internationalen Kontext möglich?

Günter Erdmann: Sind sie und werden
gerade dort in Verträgen verankert. Das Vertragsverständnis in den USA weist zu
Recht eine hohe Furcht vor Gerichtsentscheidungen auf und die will man in jedem
Falle verhindern, häufig eben durch Mediation oder
Arbitration/Schiedsverfahren.

Leser: Macht es für einen Franchisenehmer
Sinn, sich für einen vor Gericht ausgetragenen Rechtsstreit an einen
spezialisierten Franchise-Anwalt zu wenden? Ist es für solche Spezialisten nicht
eine Vertretung der Franchise-Systeme deutlich attraktiver?

Günter Erdmann: Die Vertretung durch
einen spezialisierten Rechtsanwalt macht nicht nur Sinn, sondern ist heutzutage
eigentlich “state of the art”. Ohne spezielle Kenntnisse können Sie
Franchiseverträge und die spezielle Rechtsprechung gar nicht beurteilen. Auf
welche Seite – Geber oder Nehmer – man sich stellt, muss jeder selbst
beantworten, dazu gibt es keine Empfehlung.

Leser: Besteht nicht die Gefahr, dass durch
die Mediation der anderen Partei Beweise, Zeugen oder Argumentationen vorab
bekannt werden, die möglicherweise noch bei einem Gerichtsverfahren gebraucht
werden?

Günter Erdmann: … das ist ein Risiko
und man muss abwägen. Meist wird in den abzuschließenden
Mediationsvereinbarungen eine Pflicht begründet, solche Sachverhalte nicht in
späteren Verfahren zu verwenden. Allerdings ist es ja nur der Zeitfaktor. Man
ist ja nicht gehindert, alle Sachverhalte und Zeugen im späteren Verfahren zu
benennen.

Leser: Hat der Mediator vor einem Gericht
anschließend das Recht oder die Pflicht zur Zeugnisverweigerung?

Günter Erdmann: Ja, der Mediator
unterliegt einer Verschwiegenheitsverpflichtung und ihm wird ein
Zeugnisverweigerungsrecht zur Verfügung stehen.

Leser: Kann der Franchisegeber einem Partner
nach einer erfolglosen Mediation noch fristlos kündigen?

Günter Erdmann: … sicher, wenn
wichtige Gründe dafür vorliegen. Allerdings ist die erfolglose Durchführung
einer Mediation kein Kündigungsgrund!!

Leser: … gibt es u.U. sogar ein
Verjährungsrisiko?

Günter Erdmann: .. nein, es ist
anerkannt, dass die Mediation die Verjährung hemmt.

Günter Erdmann: Vielen Dank an
Alle für die spannenden Fragen und die Diskussion. Allseits ein schönes
Wochenende.

Günter Erdmann
Günter Erdmann
SCHLARMANNvonGEYSO Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft

Erhalten Sie Experten-Knowhow im Newsletter!