Was bedeutet Gründer? (Definition)

Ein Gründer oder Firmengründer ist eine Einzelperson, die eine berufliche Tätigkeit auf wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger, gewerblicher bzw. freiberuflicher Basis aufnimmt. Begrifflich setzt man Firmengründer oft mit Unternehmensgründern gleich.

Was bedeutet Gründer? (Definition)

Was ist ein Gründer?

Definition: Ein Gründer oder Firmengründer ist eine Einzelperson, die eine berufliche Tätigkeit auf wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger, gewerblicher bzw. freiberuflicher Basis aufnimmt. Bei einer Selbstständigkeit als Freiberufler oder Einzelunternehmer werden Gründer auch einfach Existenzgründer genannt. Begrifflich setzt man Firmengründer oft mit Unternehmensgründern gleich, die eine Kapital- oder Personengesellschaft ins Leben rufen. 

Die Gründer in Deutschland

Viele Angestellte setzen aufgrund ihrer Sicherheitsbedenken ein Gründungsvorhaben mit dem „Sprung ins kalte Wasser“ gleich. In Deutschland besteht eine ausgesprochene Scheu vor der Selbstständigkeit, was mit Zahlen belegbar ist. Gründer aus dem Angestelltenverhältnis hören aus dem Umfeld ihrer Kollegen oft Aussagen wie: „Selbstständig machen? Ich hätte nicht den Mut dazu“. Dabei müssen Gründer nicht zwangsläufig in eine ungewisse Zukunft investieren.

In Deutschland ist die Quote der Existenzgründer unter den Erwerbstätigen vergleichsweise niedrig (laut Studien der Jahre 2017 und 2018 liegt sie bei rund 5%). Dennoch gelten Gründer als gesellschaftliche Hoffnungsträger, da viele von ihnen durch ihre Firmengründung Arbeitsplätze schaffen.

Die Franchise-Vorteile für Gründer

  • Der Gründer übernimmt als Franchisenehmer ein etabliertes Geschäftsmodell. Angebot, Geschäftsprozesse und Abläufe sind erprobt. Er vermeidet Gründerfehler und startet mit besten Erfolgschancen.
  • Der Franchisegründer startet in der Regel unter einer allgemein oder in der Branche bereits bekannten Marke. Er muss nicht für den Markenaufbau sorgen.
  • Ein Alleinstellungsmerkmal (USP) gehört zu den entscheidenden Erfolgsfaktoren im Franchising. Meist hat der USP mit den hochspezialisierten Produkten und Dienstleistungen zu tun, die von den Franchisepartnern vertrieben werden. 
  • Die Firmenphilosophie wird vom Franchisegeber entwickelt sowie von ihren Partnern übernommmen und mit Leben erfüllt. Auf diese Weise lässt sich der Leitgedanke des Unternehmens kommunizieren, der zur Bindung von Kunden und Mitarbeitern beitragen soll. 
  • Ein professionell aufgestelltes Franchisesystem sorgt für realistische Ziele hinsichtlich der Marktanteile, Margen, Gewinne, Erlöse und ROI. Strategien zur Zielerreichung werden oft mit Hilfe von Franchise-Experten ausgearbeitet.
  • Der Franchisegeber unterstützt seine Partner bei der Erstellung eines glaubwürdigen Businessplans sowie einer fundierten Finanzplanung, so dass sie ihren Investitionsbedarf genau abschätzen und Geldgeber überzeugen können.
  • Ein ausgefeiltes Kommunikationskonzept, um neue Kunden zu gewinnen, bestehende Kunden zu binden, das Markenimage aufzubauen, den Bekanntheitsgrad zu erhöhen u.v.m.

Diese und weitere Vorteile sprechen für eine Betriebsgründung im Franchising. Die Franchisegeber unterstützen ihre Partner im Aufbauprozess sowie im laufenden Betrieb. Zudem müssen Franchisenehmer Ihren Betrieb nicht komplett „erfinden“. Sie können vieles von ihrer Systemzentrale übernehmen oder dabei auf die Erfahrungen anderer Netzwerk-Partner zurückgreifen). Der Gründer profitiert von der Arbeitsteilung im Franchisesystem. Er kann sich auf sein Kerngeschäft fokussieren: Viele administrative Aufgaben wie Einkauf, überregionales Marketing, Schulung/Weiterbildung oder kaufmännische Unterstützung werden als Leistungen der Systemzentrale übernommen.

Der Gründer erhält im Allgemeinen eine umfassende Ausbildung – fachlich wie kaufmännisch und in Fragen der Unternehmensführung. Der Franchisegründer profitiert nicht nur vom Praxiswissen seines Franchisegebers: In den meisten Netzwerken findet regelmäßig Erfahrungsaustausch mit den anderen Franchisenehmern z.B. in Partnertagungen statt.

Franchising wird häufig als „Unternehmerschule“ bezeichnet. Viele Gründer gehen bei ihrem Erst-Start in die Selbstständigkeit den als sicherer geltenden Weg des Franchising statt der als risikoreicher geltenden Eigengründung. Er bleibt zwar auf ein im Franchisevertrag definiertes Vertriebsgebiet beschränkt. Möglichkeiten zu expandieren bieten sich Franchisenehmern jedoch ebenfalls – z.B. in Form von Master Franchising.

Die Franchise-Nachteile für Gründer

  • Keine Umsetzung einer eigenen Geschäftsidee; „Unterordnung“ unter bestehende Marke und das Geschäftskonzept, unter Umständen keine volle „Selbstverwirklichung“.
  • Beschränkte unternehmerische Freiheit durch Weisungsbefugnisse des Franchisegebers.
  • Es ist eine einmalige, oft fünfstellige System-Eintrittsgebühr zu zahlen.
  • Es sind meist monatliche Franchisegebühren zu zahlen, teilweise auch Werbegebühren. Die Franchisegebühren sind manchmal fix, meist aber umsatz- oder gewinnabhängig. Für seine Gebühren erhält der Franchisenehmer unter anderem die Nutzungsrechte für Marke und Geschäftskonzept, den Know-how-Transfer sowie die Leistungen der Systemzentrale, siehe Pflichten des Franchisegebers. Aber er ist auch vertraglich verpflichtet, diese möglichst 1:1 umzusetzen, was seine unternehmerische Freiheit stark einschränkt (siehe Pflichten des Franchise-Nehmers).

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